BAG will Weiterbildung der Zertifikatspflicht unterstellen
Aufgrund einer Intervention von Les Routiers Suisses als Kursveranstalter hat das BAG die COVID-Regeln bezüglich Weiterbildungen präzisiert. Für alle Kurse der freiwilligen und obligatorischen Weiterbildung (u.a. WAB-Kurse, CZV) soll ab sofort im Grundsatz eine Zertifikatspflicht (3G) gelten. Doch dagegen regt sich Widerstand.


Seit dem 13. September 2021 gilt im Innern von Restaurants, von Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie an Veranstaltungen in Innenräumen eine Zertifikatspflicht. Das Zertifikat darf auch von Arbeitgebern im Rahmen von Schutzmassnahmen genutzt werden. Dies hat der Bundesrat am 8. September entschieden.
Aufgrund einer Intervention von Les Routiers Suisses, welche Kurse teilweise in Restaurants durchführen, hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) diese Regelung nun weiter ausgelegt und die Zertifikatspflicht ausgedehnt.
Die Auslegung der Vorgaben sieht wie folgt aus und gilt gemäss Vereinigung der Strassenverkehrsämter (asa), welche die Kursveranstalter informiert hat, ab sofort:
- Alle Aus- und Weiterbildungskurse im Bereich Strassenverkehr fallen – unabhängig davon, ob sie obligatorisch oder freiwillig sind – unter die Kategorie «Veranstaltungen». Es gelten somit die Vorgaben nach den Artikeln 14a und 15 der Covid-19-Verordnung besondere Lage.
- Dies bedeutet gemäss BAG, dass für alle Kurse der obligatorischen Weiterbildung im Grundsatz eine Zertifikatspflicht
- Die Kontrolle und Verantwortung für die Zertifikatspflicht von Referenten und Kursteilnehmenden liegt bei den Kursveranstaltern.
- Für nicht-geimpfte oder nicht-genesene Mitarbeitende, die zwingend an einem obligatorischen Kurs mit Zertifikatspflicht teilnehmen müssen, muss der Arbeitgeber die Testkosten übernehmen.
In der Branche regt sich Widerstand
Nicht alle Branchenteilnehmer haben Freude an der neuen Regelauslegung des Bundesamtes für Gesundheit (BAG), welche von Les Routiers Suisse erwirkt worden ist. So hat beispielsweise die ASTAG verlauten lassen, vorderhand die Zertifikatspflicht nicht umzusetzen. Und auch die IG-WAB, welche die Zwei-Phasen-Kursanbieter vertritt, stellt sich gemeinsam mit dem Schweiz. Fahrlehrerverband (SFV) gegen die Regelinterpretation. Der Schweiz. Fahrlehrerverband (SFV) wird sein Branchen-Schutzkonzept vorderhand jedenfalls nicht ändern.
Das geltende Schutzkonzept (ohne Zertifikatspflicht) habe sich seit anderthalb Jahren bestens bewährt und sei sehr gut akzeptiert, heisst es. Eine Verschärfung des Schutzkonzeptes mit der 3G-Regel im Zuge der vom Bundesrat eingeleiteten «Normalisierungsphase» sei alles andere als verhältnismässig. Und: Selbst wenn die Einführung der 3G-Regel für Weiterbildungs-Kurse als Erleichterung taxiert würde, «kann diese nicht einfach handstreichartig mittels einer Regelauslegung über Nacht eingeführt werden».