LSVA-Rabatt für fossilfrei angetriebene Nutzfahrzeuge in der Schweiz

Keine gänzliche Befreiung von der Schwerverkehrsabgabe, aber doch eine – noch nicht definierte – Reduktion hat das Parlament in seiner Frühlingssession beschlossen.


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Der Ständerat hat am Dienstag eine Motion seiner Verkehrskommission (KVF-S) angenommen, die der Nationalrat abgeändert hatte. Hatte der Ständerat zunächst Fahrzeuge mit alternativem Antrieb von der Schwerverkehrsabgabe (LSVA) befreien wollen, will der Nationalrat konkreter für fossilfrei angetriebene Fahrzeuge eine reduzierte LSVA.

Diese Anpassung genehmigte der Ständerat und überwies die Motion oppositionslos. Die Motion sieht weitere Erleichterungen vor. Etwa sollen Hybridfahrzeuge bei der LSVA entlastet werden, indem die Angabe für «elektrisch» zurückgelegte Kilometer nicht fällig wird. Der Bundesrat war mit dem Anliegen einverstanden.

Umweltministerin Simonetta Sommaruga sagte im Ständerat, welche Technologie sich längerfristig durchsetze, sei noch offen. Die Entwicklungen sollten unterstützt, aber nichts voreilig entschieden werden. Der Bundesrat wolle die LSVA zusammen mit den betroffenen Branchen unter die Lupe nehmen.


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